Der Europäische Gerichtshof spielt als Auslegeorgan der EU-Gesetzgebung eine wichtige Rolle.
Jüngere Urteile des EuGH haben die Ausrichtung der EU, insbesondere in den Bereichen Arbeitsrechte und Gesundheit, weiter in Richtung mehr Neoliberalismus gegen die Menschen verschlechtert.
Gesundheit: Durch das Watts-Urteil (2006) wurde die Grundlage für den nun vorliegenden Entwurf zur Gesundheitsrichtlinie der EU-Kommission geschaffen, die einer "Bolkestein"-Richtlinie im Gesundheitswesen gleich kommt. Der Entwurf ist eine ernste Bedrohung des öffentlichen Gesundheitswesens und soll den Markt für private Anbieter frei machen. Regierungen können nur die Zielsetzungen dieser Dienstleistungen bestimmen, es aber privaten transnationalen Anbietern nicht verbieten, mitanzubieten. Damit soll der Binnenmarkt für Dienstleistungen im Gesundheitswesen fertiggestellt werden. Ist der Binnenmarkt fertiggestellt, kann der Gesundheitsmarkt innerhalb der WTO für den Weltmarkt geöffnet werden. Die in der EU ansässigen Industrien hätten dann im Gegenzug Zugang zu den US-, indischen und chinesischen Dienstleistungs-Märkten. Damit z.B. US-Gesundheitsdienstleister auch bei uns mitanbieten können, braucht es nur einen Regierungsbeschluss. In Irland wurde das Gesundheitswesen bereits weitgehend privatisiert. Es existieren Verträge mit US-Gesundheitsdienstleistern wie Triad, Quest und UPMC. Alle diese Firmen wurden in den USA zu Millionen Dollar Geldstrafen wegen Betrugs verurteilt - was die Konservativ-Grüne irische Regierung nicht daran gehindert hat, Verträge mit diesen Unternehmen abzuschließen.
ArbeitnehmerInnenschutz: Durch die Urteile Viking (2007), Laval (2007), Rüffert (2008) und Luxemburg (2008) wird die Niederlassungsfreiheit und das Wettbewerbsrecht über Grundrechte im Bereich des Arbeitnehmerschutzes (z.B. Tarifverträge und Maßnahmen zu deren Durchsetzung) gestellt.
Alle diese Urteile basieren auf Gemeinschaftsrecht nach dem Vertrag von Nizza und den akutell gültigen Richtlinien. Der > Lissabonvertrag hätte die Vollendung des Binnenmarkts vorangetrieben und die bestehende Marktradikalität weiter verschärft - und nicht gemildert, wie von manchen BefürworterInnen des Vertrags argumentiert wird.



