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EU-Organe zum EU-Reformvertrag

STELLUNGNAHMEN VON EU-ORGANEN ZUM MANDAT FÜR DIE REGIERUNGSKONFERENZ

Stellungnahme der EU-Kommission

Die EU-Kommission verteidigt in ihrer Stellungnahme zum Mandat für die Regierungskonferenz (> KOM/2007/0412, 10.07.2007) die  „Gemeinschaftsmethode“, die der Kommission eine besondere Rolle samt exklusivem Initiativrecht im Gesetzgebungsverfahren zuweist, als "Schlüssel zum Erfolg des europäischen Systems". Dementsprechend erwähnt die Kommission auch bloß beiläufig, dass die von ihr geforderten gestrafften Entscheidungsprozesse "darüber hinaus" auch demokratisch (im Verständnis einer Output-Orientierung) sein sollen.

Diese Kommissions-Stellungnahme ist insofern lesenswert, als sie bereits jetzt erkennen läßt, mit welchen Argumenten der EU-Reformvertrag in den kommenden Monaten beworben werden wird.

 

Stellungnahme des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament (EP) fügt sich in seiner Stellungnahme zum Mandat (> Bericht Leinen A6-279/2007, 11.07.2007) in den Terminplan für den EU-Reformvertrag ein, fordert aber Transparenz bei der Ausarbeitung des Reformvertrags. Das EP übt auch deutliche Kritik am Mandat für die Regierungskonferenz.  So bedauert das EP „den nachlassenden guten Willen der Europäer und den geringer werdenden politischen Mut der Vertreter der Mitgliedstaaten und bringt seine Besorgnis über die Entwicklung von Haltungen zum Ausdruck, die den europäischen Ideen der Solidarität und Integration zuwiderlaufen“. Weiters erinnert das EP daran, "dass die Europäische Union sich vor den eigenen Bürgerinnen und Bürgern wie vor der ganzen Welt zu einer Wertegemeinschaft erklärt hat, dass die Grund- und Freiheitsrechte den innersten Kern dieser Wertegemeinschaft darstellen, diese in der Charta der Grundrechte ihren umfassenden Ausdruck gefunden haben und mehrfach von den EU-Institutionen und allen Mitgliedstaaten anerkannt wurden" und hält es daher „für einen dramatischen Rückschlag und eine schwere Beschädigung des innersten Selbstverständnisses der Europäischen Union, wenn nun ein oder mehrere Mitgliedstaaten ein "opt out" von der Charta der Grundrechte für sich in Anspruch nehmen“. Das EP kündigt an, nach der EP-Wahl 2009 "neue Vorschläge für eine weiter reichende Verfassungslösung" vorzulegen.

Warum fordert das EP solche Änderungen nicht bereits jetzt ein? Völlig unverständlich wäre, wenn das EP dem ausverhandelten EU-Reformvertrag zustimmt, ohne dass zumindest eine klar konkretisierte zukünftige Bereinigung der Demokratiedefizite der EU (und der damit korrespondierende Machtverzicht der RegierungschefInnen und des Ministerrats) verbindlich zugesagt ist.

 

Stellungnahme der Europäischen Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) betont in ihrer Stellungnahme zum Mandat (> CON/2007/20, 05.07.2007), dass vor allem die Definierung der EZB als Organ der EU (auf derselben Hierarchieebene wie die anderen EU-Organe) sowie die ausdrückliche Bestätigung der Unabhängigkeit der EZB auch in den EU-Reformvertrag übernommen werden soll.

Die EZB befürchtet zum Erstentwurf des EU-Reformvertrags (> CIG 10/07, 02.08.2007), dass eine kleine Änderung im Vergleich zum EU-Verfassungsvertrag, wonach die Institutionen "loyal zusammenarbeiten" sollen, so ausgelegt werden könnte, dass auch die EZB die allgemeinen politischen Ziele der EU zu beachten hat und daher einer politischen Einflussnahme ausgesetzt ist (> Trichet concerned over EU treaty change, EUobserver 13.08.2007). Nach Angaben des Vorsitzenden des EP-Verfassungsausschusses, Jo Leinen, unterstützt lediglich Berlin die Forderung von EZB-Präsident Jean-Claude Trichet, in dem Vertrag den besonderen Status der EZB herauszustellen (> Wenig Unterstützung für EZB-Sonderstellung im EU-Reformvertrag, Aktienboard 31.08.2007).

 

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (> CONST-IV-011, 27.07.2007)

 

Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten

Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten (> CIG 9/07, 23.07.2007)