ZEITPLAN FÜR DIE REGIERUNGSKONFERENZ ÜBER DEN EU-REFORMVERTRAG
- Die Regierungskonferenz über den EU-Reformvertrag hat am 23. Juli 2007 ihre Arbeit aufgenommen und einen Erstentwurf des EU-Reformvertrags vorgelegt.
- Von 29. August bis 6. September 2007 wurde der Erstentwurf des EU-Reformvertrags auf RechtsexpertInnen-Ebene diskutiert.
- Am 7. September 2007 hat die Außenministerkonferenz über den EU-Reformvertrag beraten (EU faces further hurdles on last treaty lap, EUobserver 09.09.2007). Unmittelbar anschließend wurde der Entwurf durch die RechtsexpertInnen überarbeitet und sollte lesbarer gestaltet werden. Die Verhandlungen kamen jedoch nur langsam voran (EUobserver 19.09.2007). Am 5. Oktober 2007 wurde das Ergebnis der RechtsexpertInnen Beratungen vorgelegt (Zweitentwurf). Die strittigen politischen Punkte sind darin jedoch noch nicht gelöst (Presse 03.10.2007). Die Grundrechtecharta wurde aus dem Reformvertrag entfernt und wird bloß im Amtsblatt kundgemacht (Ö1 Inforadio 02.10.2007).
- Der endgültige Text des EU-Reformvertrags wurde beim EU-Gipfel in Lissabon (18./19. Oktober 2007) beschlossen.
- Die Unterfertigung des EU-Reformvertrags erfolgt am 13. Dezember 2007 um 11:00 in Lissabon.
"Die Regierungskonferenz wird ihre Arbeit so schnell wie möglich, auf jeden Fall jedoch vor Ende des Jahres 2007 abschließen, damit genügend Zeit bleibt, um den hieraus hervorgehenden Vertrag vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 zu ratifizieren." (Punkt 11 der > Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rats vom 21./22.06.2007)
RATIFIZIERUNG - WIRD ES REFERENDEN ÜBER DEN EU-REFORMVERTRAG GEBEN?
Die Struktur einer bloßen Änderung der bestehenden EU-Verträge wurde bewußt gewählt, um Forderungen nach Referenden die Grundlage zu entziehen. Angesichts des detailliert ausformulierten Mandats für die Regierungskonferenz und der geringen inhaltlichen Unterschiede zum gescheiterten EU-Verfassungsvertrag wird in etlichen EU-Staaten die Abhaltung eines Referendums diskutiert und eingefordert. "Es ist daher keinesfalls davon auszugehen, dass der EU-Reformvertrag erfolgreich ratifiziert wird und rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten kann.” (> CAP Analyse Ausgabe 5, Juli 2007). Schwierigkeiten, die bei der Ratifizierung in den einzelnen EU-Staaten auftreten könnten, werden im > Policy Brief July 2007 des European Policy Centre analysiert. Eine Tabelle faßt diese Ratifizierungserfordernisse zusammen samt ExpertInnen-Einschätzungen, ob Referenden - sofern es zu solchen kommt - aus heutiger Sicht dem Reformvertrag zustimmen würden (UK: nein; FR, NL, DK: ungewiss; PL, IR: wahrscheinlich ja; CZ, P, E, L: ja).
Irland
In Irland ist ein verpflichtendes Referendum vorgesehen.
Niederlande
In Holland sah der sozialdemokratische Regierungs-Juniorpartner im Juli keinen Grund, warum kein Referendum abgehalten werden sollte. Tichelaar hält das Verhandlungsergebnis nämlich für exzellent. Er steht damit in offenem Gegensatz zum konservativen Regierungspartner bzw. in Übereinstimmung mit der holländischen Opposition. (> Presse 07.07.2007). Im September hat sich die niederländische Regierung jedoch nach einer Stellungnahme des Staatsrats entschieden, kein Referendum abhalten zu wollen (> Standard 20.09.2007, > Spiegel 21.09.2007). Die Oppositionsparteien werden allerdings einen Gesetzentwurf für ein Referendum einbringen. Im Unterhaus ist dafür eine Mehrheit gegeben. Der Senat ist zwar von Parteien beherrscht, die ein Referendum ablehnen. Allerdings könnten einzelne Abgeordnete der Regierungsparteien für ein Referendum stimmen: Die Sozialdemokraten - damals noch in Opposition - hatten den Ausschlag für das Referendum zur EU-Verfassung gegeben. Frits Bolkestein (liberale VVD) setzt sich für ein Referendum ein, "um der Idee entgegenzutreten, dass Europa dem Volk durch die Hintertür gewaltsam aufgedrängt wird." (> EUobserver 21.09.2007).
Aktuelle News zu Niederlande siehe > European Referendum Campaign
UK
Etliche Tory- und einige Labour-Abgeordnete fordern von der Regierung, dass die zum EU-Verfassungsvertrag zugesagte Volksabstimmung nun zum EU-Reformvertrag abgehalten wird. Konservative Kreise fassen auch eine privat organisierte Abstimmung ins Auge. Premierminister Brown lehnt ein Referendum ab, da er die britischen Bedenken im Mandat für den Reformvertrag ausreichend berücksichtigt sieht (> EUobserver 30.07.2007). Es besteht jedoch erheblicher Druck, ein Referendum abzuhalten. 86% der BritInnen bzw. 80% der Labour-WählerInnen fordern ein Referendum. 24% der Labour-WählerInnen machen eine Wiederwahl von einem Referendum abhängig (> EUobserver 20.08.2007, > Kronen Zeitung 04.09.2007). Mehrere Gewerkschaften haben für den Gewerkschaftskongress Anträge gestellt, ein Referendum über den EU-Reformvertrag anzusetzen. Vor allem wird scharf kritisiert, dass die BritInnen durch ihre Regierung als zweitklassige EU-BürgerInnen behandelt werden, da den BritInnen die Grundrechtscharta und deren soziale Rechte, insb. das Streikrecht, vorenthalten werden (> EUobserver 23.08.2007). Gordon Brown sieht jedoch keinen Grund, ein Referendum abzuhalten (> EUobserver 24.09.2007).
Aktuelle News zu UK siehe > European Referendum Campaign
Dänemark
In Dänemark ist das hohe Quorum von fünf Sechstel der Abgeordneten für eine rein parlamentarische Ratifizierung erforderlich. Die liberal-konservative Regierung erhält für ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Referendum wegen eines erwarteten Nachzieheffekts bei Holländern, Briten u.a. sowie wegen einer Angst vor unabsehbaren Folgen für Dänemarks EU-Mitgliedschaft im Fall eines Nein bislang auch Rückendeckung von Sozialdemokraten und Sozialliberalen (> Presse 25.07.2007, > Frankfurter Rundschau 18.07.2007). Die Entscheidung, ob es ein Referendum geben wird, wird nicht getroffen, bevor der endgültige Text des EU-Reformvertrags feststeht.
Aktuelle News zu Dänemark siehe > European Referendum Campain
Frankreich
In Frankreich verfügt Sarkozy's Regierung nicht über die erforderliche 3/5-Mehrheit für die notwendige Verfassungsänderung und ist insofern auf eine Unterstützung durch Oppositionsparteien angewiesen. Im Wahlkampf bestand unter den Oppositionsparteien Konsens, dass über den neuen Vertrag wiederum ein Referendum abzuhalten ist. (> junge Welt 21.06.2007)
Spanien, Luxemburg, Tschechien, Polen, Portugal
In Spanien und Luxemburg wurden über den EU-Verfassungsvertrag Referenden durchgeführt. In Tschechien, Polen und Portugal wurden Referenden zum EU-Verfassungsvertrag in Aussicht gestellt.
In Tschechien haben sich die großen Parteien festgelegt, ein Referendum zu verhindern und eine bloß parlamentarische Ratifizierung durchzuführen (> Presse 20.09.2007).
Österreich
In Österreich sind sich die politischen Eliten einmal mehr einig, dass der Bevölkerung eine Volksabstimmung vorenthalten werden muss. Dies war bereits bei der > Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags ein potenzieller Verfassungsbruch und wird es voraussichtlich auch beim Reformvertrag sein. Von den österreichischen politischen Eliten ist jedoch erneut eher die Inkaufnahme eines Verfassungsbruchs zu erwarten, als im Zweifelsfall der Verfassungstreue den Vorrang zu geben und eine Volksabstimmung durchzuführen.
Erklärung Nr. 27 verankert (ähnlich wie Artikel I-6 EU-Verfassungsvertrag und dessen Erklärung Nr. 1) den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Mit einer Ratifizierung dieser Erklärung werden zugleich implizit die dem EuGH entgegenstehenden nationalen Höchstgerichts-Rechtsprechungen - aufgrund ihrer Nichterwähnung - verworfen. Aus österreichischer Sicht besteht ein integrations-resistenter Verfassungskern im Bereich der Baugesetze der Verfassung (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Grundrechte), deren Abänderung eine verpflichtende Volksabstimmung erfordert (> Artikel 44 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz).
Der EU-Reformvertrag bringt vor allem eine Gesamtänderung des demokratischen Baugesetzes der österreichischen Bundesverfassung.
Es werden 44 EU-Politikbereiche von einer Einstimmigkeits- in eine Mehrstimmigkeits-Kompetenz geändert (insb. Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit, Gemeinsame Verkehrspolitik, Asyl, Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten, Kontrolle an Außengrenzen sowie diplomatischer und konsularischer Schutz) Durch den damit verbundenen Verzicht auf die Vetomöglichkeit geht aber eine durchsetzbare demokratisch legitimierte Entscheidungsmacht Österreichs verloren. Weiteres werden die EU-Kompetenzen ausgeweitet insb. auf die Bereiche Energiepolitik, Raumfahrt, Tourismus, Sport und Katastrophenschutz.
In einer schleichenden Aushöhlung des demokratischen Baugesetzes fallen weiters alle Kompetenz-Verschiebungen an die EU-Ebene ins Gewicht, die seit dem EU-Beitritt durch die Verträge von Amsterdam und Nizza erfolgt sind. Darüber hinaus wurde 2007 eine Einschränkung des Wahlrechts beschlossen (selteneres Wählen statt bislang alle 4 Jahre nur noch alle 5 Jahre), was auf ein Lebensalter bezogen die Vorenthaltung von etwa 3 Nationalratswahlen bewirkt.
Eine Zusammenschau dieser Aspekte ergibt, dass es sich um grundlegende Änderungen des demokratischen Baugesetzes handelt, die nicht bereits durch die Volksabstimmung über den EU-Beitritt genehmigt wurden. Es ist daher eine verpflichtende Volksabstimmung durchzuführen.
Am 28.08.2007 ist in der Kronen Zeitung folgende vom Herausgeber unterfertigte Ankündigung mit der Überschrift "Volksabstimmung! Existenzfrage für Österreich" abgedruckt worden, mit der sich die Chancen für eine Volksabstimmung in Österreich erhöhen:
"In der großen deutschen Wochenzeitung "Die Zeit" erschien ein Interview mit Vizekanzler Wilhelm Molterer. Eine ganze großformatige Seite wurde dafür aufgewendet. Alles durchaus positiv, nur eines fällt auf: Molterer erwähnt mit keinem Wort das derzeitige Hauptproblem der Österreicher, nämlich unser Verhältnis zur EU, vor allem die Absicht, die staatliche Existenz unseres Landes unter Ausschluss des Volkes - von dem in einer Demokratie ja das Recht ausgehen sollte - sozusagen abzuschaffen, denn etwas anderes wäre die Zustimmung zur als Vertrag getarnten EU-Verfassung nicht. Deshalb sehen wir uns als die weitaus größte und wirklich unabhängige Tageszeitung veranlasst, dieses Problem auf unseren Leserbrief-Seiten noch stärker als bisher in den Mittelpunkt zu stellen."
> LeserInnenbrief an die Kronen Zeitung schicken Die abgedruckten LeserInnenbriefe sind > online nachlesbar, zB:
Alt-Kanzler Wolfgang Schüssel hat sich in der > ZIB2 vom 04.09.2007 festgelegt, dass eine endgültige Abschaffung der Neutralität einer Volksabstimmung unterzogen werden muss ("Würde je die Neutralität abgeschafft werden, Herr Wolf, müßte eine Volksabstimmung gemacht werden. Also da braucht sich niemand fürchten." > Videoclip auf der Homepage von Mehr Demokratie).
Durch den > "Kriegsermächtigungs"-Artikel 23f Bundes-Verfassungsgesetz wurde 1998 - ohne angemessene öffentliche Debatte und trotz Neutralitätsverfassungsgesetz - eine weltweite Kriegsteilnahme Österreichs im Rahmen der EU-Verteidigungspolitik bzw. der NATO-Partnerschaft für den Frieden selbst ohne UN-Mandat ermöglicht. Es liegt seither im freien Ermessen von Bundeskanzler und Außenministerin, die österreichische Neutralität durch eine Kriegsteilnahme ohne UN-Mandat abzuschaffen.
Von Außenministerin Plassnik wird eine Teilnahme österreichischer Soldaten an Schlachttruppen selbst ohne UN-Mandat offen gehalten (> Standard 07.09.2007). Damit hat sich die Außenministerin aber ausdrücklich zu einer endgültigen Abschaffung der Neutralität bekannt. Ab erfolgter Entscheidung für eine Teilnahme an Schlachttruppen bestünde aus Expertensicht eine unumkehrbare Kampfpflicht (> Standard 08.09.2007).
Schüssel ist beim Wort zu nehmen! Seine Zusage einer Volksabstimmung im Fall der Abschaffung der Neutralität kann nur bedeuten, dass es eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag geben muss. Die Militärverpflichtungen des EU-Reformvertrags kommen nämlich faktisch einer Abschaffung der Neutralität gleich. Nicht zuletzt hat Schüssel eine Volksabstimmung über einen - noch sehr fernen - Beitritt der Türkei zur EU sogar ausdrücklich im > SPÖ-ÖVP-Koalitionspakt verankert. Die Verweigerung einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag wäre ein nicht nachvollziehbarer Wertungswiderspruch.
Bundeskanzler Alfred Gusenbauer zeigt kein Verständnis, "wieso man über einen veränderten und verbesserten EU-Vertrag abstimmen solle, nachdem man schon über den ersten nicht abgestimmt habe" (> Standard 05.09.2007). Nationalratspräsidentin Barbara Prammer ist derselben Auffassung, dass für die Ratifizierung des EU-Reformvertrags keine Volksabstimmung erforderlich ist, da auch schon der EU-Verfassungsvertrag ohne Volksabstimmung beschlossen wurde (> Standard 16.09.2007 dazu > pointierter offener Brief an die Nationalratspräsidentin).
Der Zynismus dieser Argumentation ist kaum überbietbar. Weil es zum EU-Verfassungsvertrag durchgegangen ist, die Bevölkerung zu entmündigen, wird beim EU-Reformvertrag dieselbe Entmündigung des Volkes durch dessen RepräsentantInnen nochmals versucht. Ein sehr großer Teil der Bevölkerung sieht die Frage der Grundordnung der EU anders als die ParlamentarierInnen. Wenn ParlamentarierInnen aber (beinahe) einstimmige Entscheidungen treffen, welche von einem sehr großen Teil der Bevölkerung nicht mitgetragen werden, dann stellt dies auch das bestehende repräsentativ-demokratische System in Frage. "Alles Recht geht vom Volk aus" (Artikel 1 Bundes-Verfassungsgesetz) verliert seinen glaubwürdigen Gehalt, wenn es selbst einer Mehrheit der Bevölkerung verunmöglicht ist, auf direkt-demokratischem Weg gegen solche Entscheidungen der ParlamentarierInnen einzugreifen.
Die Werkstatt Frieden & Solidarität hat einen Offenen Brief an die Nationalratsabgeordneten gestartet, um eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag einzufordern. Mittlerweile gibt es bereits eine Reihe von Politikerantworten, so von Caspar Einem, Van der Bellen, Josef Cap, Doris Bures, Barbara Prammer und eine im Auftrag des Bundeskanzlers Gusenbauer selbst. Die Antworten sind bemerkenswert unseriös. Auf der Web-Page der Werkstatt Frieden & Solidarität sind sowohl diese > Politikerantworten als auch eine umfassende Stellungnahme der Werkstatt Frieden & Solidarität dazu zusammengestellt, die sich mit den vielen Halbwahrheiten, Lügen, Verdrehungen und Auslassungen in diesen Reaktionen auseinandersetzt.
Deutschland
In Deutschland ist die Möglichkeit eines Referendums zwar grundsätzlich im Grundgesetz vorgesehen. Eine konkrete rechtliche Grundlage für die Durchführung von Referenden wurde jedoch bislang nicht geschaffen. Mit Hinweis darauf wird das politische Establishment ein Referendum über den EU-Reformvertrag - so wie schon zuvor über den EU-Verfassungsvertrag - verweigern.
Aufgrund mehrerer anhängiger Verfassungsklagen hat Bundespräsident Köhler das Zustimmungsgesetz über den EU-Verfassungsvertrag nicht ausgefertigt. Die > Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags wurde in Deutschland daher - entgegen der üblichen Darstellung in den Mainstream-Medien - nicht abgeschlossen. Da sich zwischen EU-Verfassungsvertrag und EU-Reformvertrag an der Substanz wenig geändert hat, sind zum EU-Reformvertrag neuerliche Verfassungsklagen absehbar. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht steht der Rechtsprechung des EuGH u.a. zur Frage des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht ablehnend gegenüber (siehe z.B. > Interview mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, FAZ 24.07.2007). Es gibt daher unübersehbare Anzeichen, dass das Bundesverfassungsgericht Bedenken zum EU-Reformvertrag äußern könnte.