> Parlamentskorrespondenz 08.11.2007 Nr. 837
EU-Reformvertrag: Regierungserklärung und Stellungnahmen der fünf Klubchefs
> Parlamentskorrespondenz 08.11.2007 Nr. 838
EU-Reformvertrag: Kritik und Lob im Plenum, keine Mehrheit für Abhaltung einer Volksabstimmung
> Parlamentskorrespondenz 17.10.2007 Nr. 748
Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses über den EU-Reformvertrag
Weiterhin soll die Bevölkerung mit einem singulären EU-Problem (Uni-Zugangsquoten) von den ganz grundsätzlichen EU-Problemen abgelenkt werden, nämlich dass mit dem Reformvertrag die neoliberale, ent-demokratisierende und militarisierende Ausrichtung der EU unangetastet bleibt und daher noch stärker einzementiert wird.
Bejubelt wird, dass der Reformvertrag "breiten Konsens findet". Wenn es jedoch darum geht, diese Behauptung tatsächlich auf die Probe zu stellen, dh. eine Volksabstimmung über den Reformvertrag anzusetzen, dann zeigen die ParlamentarierInnen eine massive Angst vor dem Volk. Auch für für die Forderung, dass eine Grundrechtecharta in der gesamten EU gelten muss, war keine Mehrheit im Hauptausschuss möglich.
BEIGEWUM: Kampf um ein sozialeres Österreich - abgeblasen!
> Kurswechsel 1/2007, 109-117
Auszug aus einer Analyse des SPÖ-ÖVP-Koalitionspaktes
"Europa- und Außenpolitik: Selektive Demokratie und Neomerkantilismus
In der Europa- und Außenpolitik hat sich die ÖVP ebenfalls vollständig durchgesetzt. Die SPÖ konnte ihren Plan, ein eigenes Europaministerium bzw. ein Staatssekretariat für Europafragen zu installieren, nicht verwirklichen. Über die übliche Bekenntnisse zum Friedensprojekt Europa und der Ankündigung, Europa den BürgerInnen besser erklären zu wollen, gehen die diesbezüglichen Ansätze nicht hinaus. Der demokratiepolitische Widerspruch, dass ein möglicher EU-Beitritt der Türkei einer Volksabstimmung unterzogen werden soll, der europäische Verfassungsvertrag von den Parlamentsparteien aber ohne breite öffentliche Diskussion durchgewunken, geschweige denn einem Plebiszit unterzogen wurde, bleibt bestehen.
In der Frage der europäischen Wirtschaftpolitik wird die Lissabon Strategie mit ihrem Schwerpunkt auf einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit voll unterstützt. Hauptziel der Bundesregierung ist es dabei, „keinen ‚Förder-Euro’ in Brüssel liegen zu lassen.“ In der Außenhandelspolitik wird die aggressive Marktöffnungsstrategie der EU-Kommission, genauso wie die bisherige Internationalisierungspolitik österreichischer Unternehmen vor allem in Mittel- und Osteuropa vorbehaltlos weiter mitgetragen. In der Entwicklungspolitik nennt die Regierung nur mehr das bescheidene Ziel, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit (EZA) auf 0,51% des BIP bis 2010 zu erhöhen. Das bisherige Ziel einer Erhöhung auf 0,7% wird offenbar fallen gelassen. Zudem soll vor allem das Engagement österreichischer Unternehmen in den wirtschaftlich interessanten Entwicklungs- und Transformationsländern gefördert werden. Dazu ist die Einrichtung einer eigenen Entwicklungsbank unter Ägide des Finanzministeriums vorgesehen. Entwicklungspolitik fungiert damit zunehmend als mehr oder weniger verdeckte Förderung österreichischer Wirtschaftsinteressen, sowie der Abschottungspolitik: Im Kapitel „Integration“ des Regierungsprogramms wird eine Verknüpfung von EZA mit Kooperationswilligkeit von Empfängerstaaten bei der Aufnahme abgeschobener Flüchtlinge erwähnt.
Abgesehen von der Ablehnung weiterer Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen durch Handelsverträge stützt die Außenhandels- und Entwicklungspolitik explizit einen neuen Merkantilismus, in dem permanente Exportsteigerungen und Unternehmensexpansionen das externe Gegenstück zu fiskalischer Konsolidierungspolitik, Lohnzurückhaltung und Sozialabbau im Inneren darstellen."
> Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP, 09.01.2007
Auszug aus dem Originaltext des SPÖ-ÖVP-Koalitionspaktes
"1. Europa, Außenpolitik, äußere Sicherheit und Landesverteidigung
1. Für ein starkes, soziales und modernes Europa
Europa muss den Bürgern nützen und sie schützen. Die Bundesregierung setzt sich daher für ein starkes, geeintes Europa ein. Dazu zählen:
die Vertiefung der Wertegemeinschaft und Stärkung des Europäischen Lebensmodells mit seiner ausgeprägten sozialen Dimension: Erhaltung und Respekt der europäischen Vielfalt, Ausgleich von sozialer Sicherheit, wirtschaftlicher Dynamik und Nachhaltigkeit;
der Ausbau der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas und solidarische Beiträge bei gemeinsamen EU-Missionen;
mehr Europa im Bereich Sicherheit, Justiz und Inneres. Mehr europäische Zusammenarbeit im Bereich der Migration (Rückübernahmeabkommen, Datenaustausch) und eine faire Verteilung der Verantwortung bei Aufnahme und Betreuung von Asylwerbern; verbesserte grenzüberschreitende Polizei-Zusammenarbeit;
im Energiebereich verstärkte Koordination unter den europäischen Partnern. Europa braucht mehr Versorgungssicherheit durch Diversifizierung der Energieressourcen, den Ausbau erneuerbarer Energieträger und strikteste Sicherheitsstandards bei Nuklearenergie. Die Bundesregierung wird sich für neue Initiativen im Bereich der nachhaltigen Energiepolitik einsetzen, insbesondere auch mit dem Ziel einer substantiellen Verringerung der Abhängigkeit Europas von der Nuklearenergie;
die Schließung noch bestehender Lücken im europäischen Binnenmarkt.
Die Stärkung des Vertrauens der Österreicherinnen und Österreicher in das europäische Projekt ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Sie wird zu diesem Zweck verstärkt neue Wege der Vermittlung suchen. Ziel ist es, das Europabewusstsein der Bürger neu zu beleben und so die Akzeptanz für das europäische Einigungswerk in Österreich entscheidend zu stärken.
Außen- und Europapolitik sind untrennbar miteinander verwoben, daher wird insofern die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bundeskanzleramt und Außenministerium nicht verändert. Ziel ist es, die optimale Durchsetzung österreichischer Interessen durch größtmögliche Kohärenz und Effizienz zu garantieren.
2. Wiedervereinigung Europas
Die Bundesregierung bekennt sich zum Friedensprojekt Europa.
Die Beziehungen zu allen Nachbarstaaten sind so eng und dicht wie nie zuvor. Die Bundesregierung setzt sich für eine verstärkte gezielte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern ein. Wir werden eine aktive Nachbarschaftspolitik sowohl bilateral als auch innerhalb der EU im Format der „Regionalen Partnerschaft“ [das sind neben Österreich die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, die Slowakei und Slowenien] als auch im Zusammenhang mit Fragen des West-Balkans führen.
Die Bundesregierung wird darauf achten, dass der Erweiterungsprozess unter voller Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der EU sorgfältig und umsichtig gestaltet wird. Die europäische Integration ist ohne die Länder des Westbalkan unvollständig. Sie alle haben eine Beitrittsperspektive:
- Entsprechend den Bedürfnissen des heimischen Arbeitsmarkts werden die in den Beitrittsverträgen mit den am 1. Mai 2004 beigetretenen Staaten sowie mit Bulgarien und Rumänien vorgesehenen Auflagen und Schutzmaßnahmen angewendet;
- Mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien wird die Donau im Wesentlichen zu einem Binnenfluss der Europäischen Union. Das Potenzial dieses Flusses, nicht nur als Transportarterie, sondern auch in den Bereichen Kultur, Umwelt, Tourismus, gilt es in umfassender Form zu beleben;
- Die EU-Beitrittsverhandlungen mit Kroatien werden zielstrebig fortgeführt und möglichst früh abgeschlossen;
- Ein gezieltes und zugleich behutsames Heranführen der Türkei und ihrer Bevölkerung an europäische Werte und Standards ist im Interesse aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Österreich hat durchgesetzt, dass die Verhandlungen mit der Türkei einen offenen Ausgang haben. Wir setzen uns für ein schrittweises Vorgehen zunächst mit dem Ziel einer maßgeschneiderten türkisch-europäischen Gemeinschaft ein. Die österreichischen Bürger werden bei Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses mit Beitrittsziel jedenfalls in einer Volksabstimmung das letzte Wort haben.
Mit Hilfe der Europäischen Nachbarschaftspolitik der EU sind die Anrainerstaaten der Union, Ukraine und Moldau, an europäische Werte und Standards weitestmöglich heranzuführen. Besonderes Augenmerk ist der besonderen Bedeutung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland zu widmen. Eine aktive und offene Politik ist gegenüber jenen Staaten auf unserem Kontinent zu führen, die mit der Europäischen Union in einem jeweils spezifisch engen Verhältnis stehen, wie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island.
3. Reform der EU-Institutionen
Wir werden an der Zukunft des europäischen Friedensprojekts in allen Politikbereichen weiter aktiv und gleichberechtigt mitwirken.
Die Bundesregierung hält den durch den Nationalrat im Jahr 2005 genehmigten Verfassungsvertrag für eine ausgewogene und weiterführende Grundlage, um die Handlungsfähigkeit Europas auch in Zukunft zu sichern. Wir werden uns aktiv an einer auf dieser aufbauenden Diskussion beteiligen. Die Bundesregierung setzt sich jedenfalls für ein „Europa der konkreten Projekte“ sowie für eine effizientere und transparentere Nutzung der derzeit gültigen Verträge ein, um die EU-Politik wieder bürgernäher zu machen.
Die EU soll nur jene Aufgaben wahrnehmen, die wirklich besser gemeinschaftlich in Brüssel gelöst werden können, sowie nationale Volksvertretungen stärker einbinden (Subsidiarität).
4. Wirtschafts- und Währungsunion
Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für mehr Arbeitsplätze, Wachstum und soziale Sicherheit ist das Kernanliegen der Bundesregierung. Sie wird daher die neu ausgerichtete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung entschlossen umsetzen. Dies gilt insbesondere für die unter österreichischem EU-Vorsitz vereinbarten konkreten Zielsetzungen betreffend Jugendbeschäftigung, Unternehmensgründungen und Förderung des Mittelstands. [z.B. bis 2010 jährlich Schaffung von mindestens 2 Mio zusätzlichen Arbeitsplätzen; bis Ende 2007 soll jedem arbeitslosen Schulabgänger innerhalb von 6 Mo. eine Arbeitsstelle, Lehrstelle, Weiterbildung oder eine andere berufsvorbereitende Maßnahme angeboten werden; bis 2010 Erreichung 3% Forschungsquote; bis 2007 „one-stop-shops“ für Unternehmensgründungen.]
Die Bundesregierung wird sich für die Schaffung gemeinsamer EU-Mindeststandards in den Bereichen Beschäftigung und Soziales einsetzen. Die Bundesregierung wird dafür eintreten, dass sich die EU, die EU-Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf europäischer Ebene im Interesse eines Abbaus der hohen Arbeitslosigkeit verstärkt koordinieren.
Für die Wettbewerbsfähigkeit der EU sind Innovation und Forschung wichtige Zukunftsfaktoren. Die Bundesregierung unterstützt deshalb die Schaffung eines Europäischen Technologieinstituts (European Institute of Technology, EIT) als Netzwerk zur Förderung von Spitzenleistungen in Forschung, Bildung und Innovation. Sie bietet Österreich als Sitz des EIT-Sekretariats an und ist bereit, dafür einen angemessenen Beitrag zu Finanzierung und Infrastruktur zu leisten.
Für die kommenden Jahre ist eine breit angelegte Überprüfung des Finanzsystems der EU vorgesehen: Die Bundesregierung setzt sich für den verantwortungsvollen Umgang mit europäischen Steuergeldern und deshalb für ein sparsames EU-Budget, die Optimierung der Rückflüsse nach Österreich und eine langfristige Lösung in der EU-Eigenmittelfrage ein. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung für besondere Schwerpunkte in den Bereichen Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. Förderung zukunftsfähiger Projekte (Forschung und Entwicklung) eintreten. Kein „Förder-Euro“ darf in Brüssel liegen gelassen werden. Österreich soll weiterhin eine Spitzenposition bei der Entwicklung des ländlichen Raums einnehmen.
Die Bundesregierung wird die österreichische Konsolidierungspolitik in vollem Einklang mit den Vorgaben des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts der EU mit Nachdruck fortsetzen. Sie wird dabei insbesondere auf die Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits und eine nachhaltige Senkung der Schuldenquote unter den Wert der Maastricht-Kriterien achten.
Die Bundesregierung wird in Fortsetzung ihrer bisherigen Initiativen im Rahmen der europäischen Institutionen die Durchführbarkeit der auf einer Mindestbasis bzw. einer EU-weiten Steuer wie z.B. einer Devisentransaktionssteuer überprüfen und sich für einheitliche Umsetzungsschritte – ohne die Lissabon-Ziele zu gefährden – einsetzen. Die lukrierten Finanzmittel sollen einem EU-Fonds zugeführt werden, aus dem die Aufteilung für supranationale Aufgaben wie EU-Eigenfinanzierung und Entwicklungszusammenarbeit ausgewogen erfolgt.
5. Äußere Sicherheit
Die Bundesregierung setzt sich für eine umfassende Friedenspolitik ein. Auf der Grundlage seiner verfassungsrechtlich bestimmten immerwährenden Neutralität wird Österreich weiterhin ein verlässlicher und solidarischer Partner in der Welt sein und sich aktiv an der weiteren Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen.
Dazu gehört die Erreichung des bestehenden EU-Planungsziels („Headline Goal 2010“) unter besonderer Berücksichtigung der Sicherstellung der raschen Reaktionsfähigkeit der EU. Zugleich sind die EU-Instrumente für das zivile Krisenmanagement unter besonderer Berücksichtigung der EU-Planungsziele für 2008 auszubauen.
Ein Schwerpunkt des österreichischen außen- und sicherheitspolitischen Engagements wird weiter der West-Balkan bleiben. Denn Stabilität in dieser Region bedeutet Sicherheit für Europa und Österreich.
Österreichs Außenpolitik wird sich, insbesondere auch im Rahmen der EU, weiterhin mit Nachdruck für eine Friedenslösung im Nahen Osten auf der Grundlage Wegskizze (Road Map) einsetzen. Es wird hiezu seine guten Beziehungen zu allen Ländern der Region, einschließlich Israel, aktiv nutzen. Eine Priorität wird der Fortführung und dem Ausbau der Hilfe für die Palästinenser und dem Dialog mit der arabischen Zivilgesellschaft gelten. Generell erfordert unser Verhältnis zur islamischen Welt besondere Aufmerksamkeit.
Aufbauend auf den vielen positiven Impulsen, die es in den internationalen Beziehungen für Österreich während seines EU-Vorsitzes gegeben hat, sind die Beziehungen zu den Ländern Lateinamerikas, Asiens und Afrikas zu verstärken. Die Bundesregierung wird sich in den bilateralen Beziehungen Österreichs mit den USA und Kanada und im Rahmen der EU, aufbauend auf den gemeinsamen Werten der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, für eine vertiefte transatlantische Partnerschaft einsetzen.
6. Vereinte Nationen und multilaterale Fragen
Die Vereinten Nationen sind das Kern-Kompetenzzentrum zur internationalen Förderung des Friedens, der Sicherheit und der Gerechtigkeit. Österreich bekennt sich zum Grundsatz eines effektiven Multilateralismus und wird sich weiterhin aktiv in die Arbeit der Vereinten Nationen – insbesondere in den Bereichen Friedenserhaltung, Schutz der Menschenrechte, Abrüstung, Schutz der Umwelt, Gleichstellung der Frauen und Kampf gegen Terrorismus, die organisierte Kriminalität und den Drogenhandel - einbringen. Als Schwerpunkte unserer Initiativen zählen dazu:
die Kandidatur Österreichs für einen nicht-ständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat in den Jahren 2009-2010;
eine verstärkte finanzielle Unterstützung, insbesondere durch eine nachhaltige Erhöhung der freiwilligen Beiträge, spätestens ab 2008;
die Stärkung Österreichs als Amtssitz internationaler Organisationen und Konferenzen. Thematisch ist Wien als globales Kompetenzzentrum für internationale Sicherheit und Energie der UNO und OSZE auszubauen;
der traditionell gute Dialog innerhalb Österreichs von Gruppen verschiedener religiöser Überzeugung. Dieser wird Österreich als Gastgeber von Konferenzen über den Dialog der Kulturen und Religionen stärken und soll ein Modell für den europäischen Dialog zur Verbesserung des friedlichen Zusammenlebens sein. Dabei nimmt die Einbeziehung des europäischen Islam in diesen Dialog eine besondere Stellung ein;
Frauenpolitik in der Entwicklungszusammenarbeit und der Friedensarbeit. Bei internationalen Einsätzen zum Wiederaufbau von Gesellschaften in Post-Konflikt Situationen ist die Stellung von Frauen zu stärken – als schutzbedürftige Betroffene in den Ländern als auch als Entscheidungsträgerinnen in den Missionen.
Zusätzliche Mittel sind Gegenstand der Budgetverhandlungen.
Die Bundesregierung wird ihre aktiven Bemühungen für Abrüstung und Rüstungskontrolle sowie gegen die Weiterverbreitung von Kernwaffen fortführen und für die Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts eintreten.
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene und weltweit aktiv für die Achtung der Menschenrechte ein. Sie fördert die Umwandlung der in Wien angesiedelten EU-Beobachtungsstelle für Rassismus in eine EU-Menschenrechtsagentur mit möglichst breitem Mandat.
Die Bundesregierung wird sich für die weitere Stärkung der OSZE - unter besonderer Berücksichtigung der Bereiche Demokratieentwicklung, Menschenrechtsschutz und Wahlbeobachtung - einsetzen.
7. Entwicklungszusammenarbeit und Auslandskulturpolitik
Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und Auslandskultur sind integrale Bestandteile der Außenpolitik.
Die Bundesregierung bekennt sich zu den Beschlüssen des EU-Rates, wonach bis 2010 ein Anteil von 0,51% des Bruttonationaleinkommens für Leistungen der EZA verwendet werden sollen. Es sollen auch Schwerpunkte durch Clusterbildung in den Bereichen Medizin, Technologie für kleine und mittlere Unternehmen, Bildung und Energie geschaffen werden. Auch im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe ist betroffenen Menschen weiterhin rasch und effizient solidarisch Hilfe zu leisten.
Ein Hauptanliegen der Entwicklungszusammenarbeit besteht darin, Frauen als Partnerinnen zu gewinnen und sie bevorzugt zu fördern. So wird jedes einzelne konkrete Projekt der Entwicklungszusammenarbeit dahingehend überprüft, ob es den Anliegen und besonderen Interessen von Frauen Rechnung trägt.
Die Bundesregierung wird sich für die Stärkung der Kohärenz in der Entwicklungspolitik in allen ihren Tätigkeitsbereichen sowie für die weitere Evaluierung der Tätigkeit der Austrian Development Agency (ADA) und des Koordinierungsmechanismus einsetzen.
Ein positiver wirtschaftlicher Aufwärtstrend kann den ärmsten Ländern der Welt den Weg aus der Armut weisen. Daher sind die im Rahmen von "Wirtschaft&Entwicklung" begonnenen Anstrengungen zu verbreitern. Neben den Vereinten Nationen, der Weltbank, dem OECD-Entwicklungshilfeausschuss, der EU und den meisten Geberländern verfolgt auch die österreichische EZA das Ziel, österreichische Unternehmen dafür zu gewinnen, an der Erreichung der UNO-Milleniumsziele mitzuwirken.
Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung der Vermittlung eines umfassenden Österreich-Bildes im Ausland zur Unterstützung österreichischer Interessen. Dabei sind das Netzwerk an Kulturforen und Österreich-Bibliotheken als erfolgreiche Plattformen und Motoren für die authentische, zielgruppenorientierte Präsentation des modernen Österreich zu nutzen.
Die Bundesregierung unterstützt Linz als Europäische Kulturhauptstadt 2009 (gemeinsam mit Vilnius). Diese Nominierung gibt der Landeshauptstadt und der gesamten Region neue Impulse und die Chance, sich als kreative und zukunftsorientierte Kulturregion mit nachhaltiger Wirkung zu präsentieren."
Plassnik: Neuer Vertrag besser als Verfassung
> derstandard.at, 24.07.2007
„Zu den Verbesserungen, die Plassnik auch "perspektivische Keimlinge" bezeichnete, zählte die Ministerin etwa die verstärkten Rechte der nationalen Parlamente bei der Subsidiaritätskontrolle im EU-Gesetzgebungsverfahren. Auch nannte sie die "Feststellung, dass EU-Kompetenzen wieder an die Mitgliedstaaten rückübertragen werden können sowie die vertragliche Klarstellung, dass der Binnenmarkt nicht jeden Winkel wirtschaftlicher Tätigkeit regeln soll". Für Plassnik ist diese Rückübertragung der Kompetenzen ein "Zeichen der neuen europäischen Nüchternheit". "Die Europäische Union muss lernen, gelegentlich auch loslassen zu können, um die Hände für ihre wichtigsten Aufgaben frei zu haben.“
> Hauptausschuss des Nationalrats diskutiert bevorstehende EU-Rat, Parlamentskorrespondenz/02/19.06.2007/Nr. 484, 19.06. 2007
„Bundeskanzler Alfred Gusenbauer stellte dazu fest, dass es das Anliegen Österreichs sei, so viel wie möglich von der Substanz des Vertragsentwurfs zu erhalten und zentrale Punkte abzusichern. Dazu zähle ein rechtsverbindlicher Grundrechtskatalog mit subjektiven Rechten der UnionsbürgerInnen gegenüber den Institutionen sowie eine klare soziale Dimension, damit die EU ihre Fürsorgepflicht wahrnehmen kann. Diese soziale Dimension müsste durch die Wirtschaftspolitik der schlagkräftigen Euro-Gruppe abgestützt werden, sagte er.“
Worin die „klare soziale Dimension“ des Verfassungsentwurfs bestehen soll, blieb der Bundeskanzler zu begründen schuldig.
Durch ihre Weigerung, dem Bundeskanzler eine bindende Stellungnahme des Hauptausschusses auf die Reise nach Brüssel mitzugeben, lassen die Regierungsparteien das Instrument der parlamentarischen Einflussnahme auf das Regierungsverhalten auf EU-Ebene (> Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz) zu einem bloßen Formalismus verkommen und geben zu erkennen, dass ihnen die Demokratiedefizite der EU durchaus gelegen kommen.
> Fragestunde des Nationalrats: Abgeordneter Einem frägt Bundeskanzler Gusenbauer zur EU-Verfassung, Parlamentskorrespondenz/01/06.06.2007/Nr. 445, 06.06.2007
"Auf eine Zusatzfrage bezüglich eines Europa mit verschiedenen Integrationsstufen stellte Gusenbauer fest, dass es das bereits gebe, und zwar im Zusammenhang mit Schengen und dem EURO. Für Österreich sei die Mitgliedschaft im stärksten Teil wichtig; ein Konzept eines "Kerneuropa" sei aber keine realistische Option. Zur Frage einer allfälligen Volksabstimmung im Zusammenhang mit einem möglichen neuen Verfassungsvertrag meinte der Kanzler, ein neuer Vertrag würde wohl kaum über den alten hinausgehen, weshalb eine Volksabstimmung nicht erforderlich wäre. Er bedauerte aber, dass das Instrument einer EU-weiten Volksabstimmung nicht gegeben sei."
> SPÖ-Presseaussendung: Gusenbauer fordert "Zurück an den Start". EU-Verfassung neu verhandeln, dann gesamteuropäisches Referendum, 30.05.2005
" 'Zurück an den Start' fordert SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer angesichts des Ausgangs des französischen Referendums über die EU-Verfassung. Aus Sicht des SPÖ-Vorsitzenden müsste die Verfassung völlig neu verhandelt werden, dann müsste im Rahmen eines gesamteuropäischen Referendums darüber abgestimmt werden. Es sei sicher ein Fehler gewesen, dass die Abstimmungen "in Form eines Fleckerlteppichs" stattfinden, wo viele innenpolitische Fragen eine Rolle gespielt haben. Der zweite Fehler sei, dass sich Europa von den wirklichen Bedürfnissen der Bürger entfernt habe. "Genau aus diesen Fehlern muss gelernt werden, daher: Zurück an den Start. Das ist der einzige Weg, wie Europa aus dieser Situation wieder herauskommt", betonte Gusenbauer am Montag im ORF-Mittagsjournal."
Zwei Jahre und eine Ernennung zum Bundeskanzler später ist aus dieser Forderung nach einem "Zurück an den Start" die Forderung geworden, von der Substanz der EU-Verfassung so viel wie möglich bedingungslos zu retten und abzusichern.